UMAREX GmbH & Co. KG 

Liefer- und Zahlungsbedingungen für den unternehmerischen Geschäftsverkehr
innerhalb von Deutschland (Stand: 01. Februar 2025) 

I. Geltungsbereich 

1. Für sämtliche Lieferungen von Waren und Produkten der UMAREX GmbH & Co. KG –
Geschäftsbereich Laserliner - („wir“ oder „uns“) an unsere Kunden gelten die nachstehenden
Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen („LZB“). Für die Lieferungen an Kunden gelten
ausschließlich unsere LZB. Entgegenstehende oder von unseren LZB abweichende oder
ergänzende Bedingungen des Kunden, denen wir nicht ausdrücklich schriftlich zustimmen,
erkennen wir nicht an. Unsere LZB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder von unseren LZB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferungen vorbehaltlos
ausführen. 

2. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor unseren LZB.
3. Unsere LZB gelten nur gegenüber Kunden, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen 
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen i.S.v. § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB sind.

II. Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung 

1. Die von uns abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung des
Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Soweit sich aus der Bestellung nichts anderes
ergibt, sind wir berechtigt, die Bestellung innerhalb von drei (3) Wochen ab ihrem Zugang bei uns
anzunehmen. Mit der Annahme kommt ein Kaufvertrag zu Stande. 

2. Bei Sonderanfertigungen kann es durch produktionsbedingten Ausschuss zu einer Abweichung
der Liefermenge von bis zu 10 % kommen, ohne dass dieser Umstand den Kunden zur
Nachlieferung oder Nichtabnahme oder zu sonstigen Mängelrügen wegen der abweichenden
Liefermenge berechtigt. In Rechnung gestellt wird stets nur die tatsächliche Liefermenge. 

3. Sämtliche bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen sind in dem Vertrag einschließlich
dieser LZB vollständig schriftlich niedergelegt. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündlich
hiervon abweichende oder darüberhinausgehende Vereinbarungen zu treffen. 

4. Umarex Produkte erfüllen alle erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen und sind somit
vertriebsfähig, unabhängig von den eventuell bereits vom Gesetzgeber vorgeschriebenen
Vertriebsauflagen und Erwerbsvoraussetzungen.

Sollte ein durch Umarex vertriebenes Produkt von einer zukünftigen Gesetzesinitiative betroffen
sein und zukünftig nur noch unter anderen Auflagen und/oder eingeschränkt vertrieben werden
können, berechtigt dies nicht zur Rückgabe der Ware, zur Minderung des Kaufpreises oder zu
einer Verlängerung des Zahlungsziels. UMAREX übernimmt ausdrücklich keine Haftung dafür,
dass das Produkt auch in Zukunft und insbesondere nach Umsetzung eventueller
Gesetzesinitiativen uneingeschränkt weiter vertrieben werden kann. 

III. Preise, Zahlungsbedingungen 

1. Sofern im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, gelten unsere Preise „ab Werk“, zuzüglich der
jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, falls eine solche anfällt, und zuzüglich etwaiger
Verpackungskosten. Etwaige Fracht-, Überführungs-, Versicherungskosten oder Zölle sind in den
angegebenen Kaufpreisen nicht enthalten, sondern werden gesondert in Rechnung gestellt.
Umsatzsteuer und Verpackungskosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt,
soweit solche anfallen. 

2. Maßgeblich sind die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Sollten sich einzelne
Kostenpositionen nach Vertragsschluss ändern, ohne dass wir dies zu vertreten haben, und
erhöhen sich dadurch für uns die Gesamtkosten der Vertragserfüllung, so sind wir berechtigt, die
Preise entsprechend anzupassen. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich unterrichten. Im
Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. 

3. Der Mindestbestellwert beträgt grundsätzlich 250,00 € (Netto-Warenwert), Ausnahme, wenn
vertraglich anders geregelt bzw. individuell vereinbart. Wir behalten uns vor, dem Kunden bei
Bestellungen mit einem Netto-Warenwert von unter 250,00 € (Netto-Warenwert) eine
Handlingpauschale von 15,00 € zu berechnen. Nachlieferungen erfolgen – aus logistischen sowie
aus Umweltschutzgründen - ebenso erst ab einem lieferbaren Rückstandswert von 250,00 €
(Netto-Warenwert). 

4. Unsere Standard Zahlungskondition ist Vorauskasse.
5. Sollte abweichend zu der Standard Zahlungskondition Vorkasse ein Kauf auf Rechnung vereinbart 

sein, gerät der Kunde mit Ablauf der individuell vereinbarten Zahlungsfrist ohne Mahnung in
Verzug. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern.
Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. 

6. Im Verzugsfall oder wenn uns nach Abschluss des Kaufvertrags Tatsachen bekannt werden, die
begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen, sind wir berechtigt,
nach den gesetzlichen Vorschriften ein Leistungsverweigerungsrecht für sämtliche noch
ausstehende Lieferungen auszuüben und/oder nach erfolgloser Fristsetzung von dem jeweiligen
Kaufvertrag zurückzutreten (§ 321 BGB). Weitergehende gesetzliche Rechte zur Geltendmachung
von Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz bleiben unberührt. Gerät der
Kunde in Bezug auf zwei oder mehr Kaufverträge gleichzeitig in Verzug, sind wir berechtigt,
sämtliche uns gegen den Kunden zustehende Forderungen sofort fällig zu stellen. Das gilt nicht,
soweit der Kunde den Verzug nicht zu vertreten hat. 

7. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur zu, wenn sein Anspruch
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Allerdings sind
Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis von diesem Aufrechnungsverbot
ausgenommen. 

8. Umarex informiert generell nicht über geänderte Bankverbindungen oder geänderte Adressen für
Warenlieferungen per E-Mail oder durch Zusatztexte auf Anlagen in E-Mails (Anlagen egal welcher
Art). Die Information über die Änderung von wichtigen Daten (wie z. B. Bankverbindung, Adressen
für Warenanlieferung) erfolgt postalisch und/oder persönlich/telefonisch durch unsere Mitarbeiter.
Bei Erhalt jeglicher Änderungsmitteilungen ist der jeweilige Ansprechpartner bei Umarex
persönlich (telefonisch) umgehend zu informieren. Umarex lehnt bei Zuwiderhandlung jegliche
Haftung generell ab. 

IV. Gefahrübergang, Lieferung und Lieferzeit 

1. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk (EXW) 59757 Arnsberg, Deutschland, gemäß Incoterms
2020, soweit nicht anders vereinbart oder nachfolgend abweichend geregelt. 

2. Nicht vorrätige Positionen werden zusammengefasst und grundsätzlich in einer Lieferung
nachgesendet, sofern nicht anders vertraglich vereinbart. Teillieferungen sind in dem für den
Kunden zumutbaren Umfang zulässig. Unabhängig davon behalten wir uns vor, Rückstände zu
streichen oder kostenpflichtig nachzusenden. 

3. Die Vereinbarung etwaiger Lieferfristen erfolgt individuell und ist nur dann verbindlich, wenn die
jeweilige Lieferfrist schriftlich von uns bestätigt und dabei ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
wird. Andernfalls sind diese Lieferfristen lediglich als Richtwert zu verstehen.

4. Sämtliche von uns angegebenen Lieferfristen beginnen erst mit Zugang unserer
Auftragsbestätigung bei dem Kunden. Verbindliche Lieferfristen sind eingehalten, wenn wir bis zu
ihrem Ablauf die Ware ab Werk zur Verfügung stellen 

5. Wird die Lieferung durch ein Ereignis höherer Gewalt– wie z. B. Pandemien, Epidemien,
Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe, Kriege, Unruhen oder behördliche Maßnahmen– behindert, so
sind wir berechtigt, die Lieferung/Leistung angemessen hinauszuschieben. Dies gilt auch, wenn
diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. Dauert die
Behinderung mehr als drei Monate an, so ist jede der Parteien berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Eine etwaige bereits erlangte Gegenleistung werden wir dem Kunden in diesem
Fall unverzüglich erstatten. Treten die vorgenannten Hindernisse bei dem Kunden ein, so gelten
die gleichen Rechtsfolgen auch für die Abnahmeverpflichtung. 

6. Wird die Lieferung aufgrund der COVID-19-Pandemie einschließlich damit verbundener
behördlicher Maßnahmen behindert, so sind wir berechtigt, die Lieferung/Leistung angemessen
hinauszuschieben. Ziffer IV. 5. der LZB gilt entsprechend. 

7. Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
8. Der Eintritt unseres Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem 

Falle (bei verbindlichen und unverbindlichen Lieferfristen) ist für den Verzugseintritt eine Mahnung
durch den Kunden erforderlich. Bei einer unverbindlichen Lieferfrist ist eine Mahnung durch den
Kunden zwei (2) Wochen nach Überschreitung dieser unverbindlichen Lieferfrist möglich. Soweit
wir uns im Verzug befinden, hat der Kunde uns eine angemessene Nachfrist von vier (4) Wochen
zur Lieferung zu setzen, nach deren erfolglosem Ablauf er von dem Kaufvertrag zurücktreten
kann. 

9. Geraten wir infolge leichter Fahrlässigkeit mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Haftung für
Verzögerungsschäden (Schadensersatz neben der Leistung) auf 5 % des Netto-Vertragspreises
der verspätet gelieferten Ware beschränkt. Die Haftung für Verletzungen des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit bleibt unberührt. Etwaige Schadensersatzansprüche statt der Leistung
stehen dem Kunden nach Maßgabe von Ziffer IX. der LZB zu. 

10. Wird die Lieferung der Ware auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden wir ihm - beginnend
zwei (2) Wochen nach Anzeige der Lieferbereitschaft – die durch die Lagerung entstandenen
Mehrkosten bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Lieferung berechnen. Wir sind ferner berechtigt,
nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist und nach einer entsprechenden
Vorankündigung anderweitig über die betroffene Ware zu verfügen und den Kunden mit einer
angemessen verlängerten Nachfrist zu beliefern. Wir werden dem Kunden diese Nachfrist
unverzüglich mitteilen. 

V. Vorlage von Erlaubnissen und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften 

1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche geltenden gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit
der Lagerung, dem Transport, der Handhabung und dem Verkauf der Ware uneingeschränkt
einzuhalten. 

2. Geschäfte im Zusammenhang mit der Russischen Föderation und Weißrussland
a. Der Kunde darf von uns erhaltene oder bezogene Ware weder direkt noch indirekt 
(i) in die Russische Föderation und/oder Weißrussland, oder
(ii) zur Verwendung in der Russischen Föderation und/oder Weißrussland
verkaufen, exportieren oder re-exportieren. 

b. Der Kunde ist verpflichtet, sich nach besten Kräften darum zu bemühen, dass der in
Absatz (1) genannte Zweck nicht durch Dritte in der weiteren Geschäftskette,
einschließlich möglicher Wiederverkäufer, vereitelt wird. Zu diesen Bemühungen gehört
insbesondere, dass der Kunde bei (Re-)Export, (Re-)Verkauf oder sonstiger Lieferung
oder Weitergabe unserer Waren an Dritte die Verpflichtung aus Absatz (1) an den Dritten
weitergibt und den Dritten verpflichtet, diese Verpflichtung auch an seine Kunden
weiterzugeben. 

c. Der Kunde hat einen angemessenen Überwachungsmechanismus einzurichten und
aufrechtzuerhalten, um Verhaltensweisen von Dritten in der weiteren Geschäftskette,
einschließlich möglicher Wiederverkäufer, zu identifizieren, die geeignet sind, den in
Absatz (1) genannten Zweck zu vereiteln. 

d. Jeder Verstoß gegen die Absätze (1), (2) oder (3) stellt eine wesentliche Verletzung des
Vertrages zwischen dem Kunden und uns dar, und berechtigt uns insbesondere:
(i) zum Rücktritt vom Individualvertrag und/oder Kündigung im Fall von
Dauerschuldverhältnissen; und
(ii) zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Gesamtwertes des
Vertrages oder des Preises der entgegen dem Verbot in Absatz (1) (re)-exportierten oder
verkauften Waren, je nachdem, welcher Wert höher ist.
Weitergehende gesetzliche Rechte und Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf
Schadenersatz, bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe ist auf Schadensersatzansprüche
aus dem Vertrag anzurechnen.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen der Kündigung oder des Rücktritts von
dem Vertrag nach dieser Klausel sind ausgeschlossen. 

e. Der Kunde hat uns unverzüglich über etwaige Probleme und Unregelmäßigkeiten bei der
Anwendung der Absätze (1), (2) oder (3) zu informieren, einschließlich etwaiger relevanter
Aktivitäten Dritter, die geeignet sind, den Zweck von Absatz (1) zu vereiteln. Der Kunde ist
verpflichtet uns Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen nach Absatz (1),
(2) und (3) innerhalb von zwei Wochen nach Anforderung zur Verfügung stellen. 

VI. Retouren 

1. Rücksendungen jeder Art bedürfen zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vorherigen schriftlichen
Ankündigung durch den Kunden und unserer vorherigen Annahmebestätigung. 

2. Der Kunde wird die Retouren an unsere Serviceabteilung in 59757 Arnsberg, Gut Nierhof 2,
Deutschland, senden. 

3. Stellt sich heraus, dass die retournierte Ware nicht mangelhaft ist oder stehen dem Kunden aus
sonstigen Gründen keine Mängelrechte zu, so trägt der Kunde die Kosten der Retoure; wir
erstatten diese in einem solchen Fall nicht. Das gilt auch für Fälle, in denen bereits vor der
Retournierung der Ware feststeht, dass dem Kunden keine Mängelrechte zustehen, der Kunde die
Ware aber zwecks Durchführung einer Reparatur (vgl. Ziffer VIII. der LZB) retourniert. 

4. Außerhalb der Sachmängelhaftung oder sonstiger gesetzlicher Rücktrittsrechte des Kunden
nehmen wir Ware nur zurück, wenn (i) wir hierzu im Einzelfall unsere vorherige Zustimmung
(Einwilligung) erteilt haben, (ii) die Ware neu, unbenutzt und originalverpackt ist und (iii) der
Rücksendung eine Kopie der Originalrechnung beigefügt ist. Bei Sonderanfertigungen oder
beschädigter Ware ist eine solche Rücknahme ausgeschlossen. Die Rücknahme ist weiter davon
abhängig, dass uns die Ware frei zugesandt wird. Mit der Zusendung verpflichtet sich der Kunde
zur Tragung einer Prüfungs- und Wiedereinlagerungspauschale in Höhe von 20 % des
Warenwertes, soweit nicht abweichend vereinbart. Für den Fall, dass sich bei unserer Prüfung der
zurückgesandten Ware herausstellt, dass Alter und/oder Zustand der retournierten Ware eine
Rücknahme ausschließen, behalten wir uns das Recht vor, unsere Einwilligung binnen vierzehn
(14) Tagen ab Eingang der retournierten Ware zu widerrufen. 

VII. Mängelrechte 

1. Der Kunde wird die gelieferte Ware unverzüglich nach deren Lieferung sorgfältig untersuchen. Der
Kunde wird etwaige Mängel der Ware unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben (7)
Tagen ab Lieferung der Ware uns gegenüber schriftlich anzeigen. Versteckte Mängel wird der
Kunde unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben (7) Tagen ab Entdeckung des Mangels
uns gegenüber schriftlich anzeigen. 

2. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, und war der Mangel oder dessen Ursache bereits zum
Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhanden, sind wir zur Nacherfüllung nach unserer Wahl durch
Mangelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird
diese von uns verweigert oder ist diese unzumutbar oder unmöglich, so bleibt dem Kunden
unbeschadet etwaiger Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche gemäß Ziffer IX. dieser LZB

das Recht vorbehalten, nach seiner Wahl Minderung zu verlangen oder vom Kaufvertrag
zurückzutreten. 

3. Sämtliche Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten gerechnet
ab Ablieferung der Ware. Diese Frist gilt nicht, soweit wir vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt haben oder die Haftung wegen der Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des
Körpers betroffen ist. Sie gilt ferner nicht, soweit wir aus einer Garantie haften, arglistig getäuscht
haben. Die Haftungsregelungen nach § 445b BGB im Falle des Lieferantenregresses bleiben
ebenfalls unberührt. 

VIII. Reparaturen 

1. Reparaturen an der Ware, die nicht unter die Mängelrechte des Kunden fallen, bedürfen zu ihrer
Ausführung einer separaten Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden und sind entsprechend
gesondert zu vergüten. Auf Wunsch des Kunden erteilen wir vor der Reparatur einen schriftlichen
Kostenvoranschlag,

IX. Haftung 

1. Soweit sich aus diesen LZB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes
ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und/oder gesetzlichen Pflichten nach den
jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. 

2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund –vorbehaltlich der
nachstehenden Regelungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für die schuldhafte
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle einer Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht durch einfache Fahrlässigkeit ist die Höhe des Schadensersatzes auf den
vorhersehbaren, bei einem solchen Vertrag typischer Weise eintretenden, Schaden begrenzt. Eine
wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks
wesentlich ist und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. 

3. Die Haftung im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den vorstehenden
Haftungsbeschränkungen unberührt. 

4. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. 
5. Für die Haftung wegen Verzögerungsschäden gilt Ziffer IV.8.
6. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend, wenn der Kunde anstelle eines 
Schadensersatzanspruchs statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.
7. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche 
Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

X. Eigentumsvorbehalt 

1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum („Vorbehaltsware“) bis zur Erfüllung sämtlicher unserer
gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehender Forderungen und Ansprüche
(einschließlich etwaiger Saldoforderungen aus Kontokorrent). Das gilt, soweit dies nach dem
Recht des Landes, in dessen Geltungsbereich sich die Vorbehaltsware vertragsgemäß befindet,
zulässig ist. Lässt dieses Recht den Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware nicht zu,
gestattet jedoch den Vorbehalt ähnlicher Rechte, so sind wir berechtigt, diese Rechte geltend zu
machen. Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zum Schutz des Eigentums oder der
Sicherheitsinteressen an der gelieferten Ware zu unterstützen. 

2. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte
verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware erfolgen. 

3. Der Kunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die
Ermächtigung zur Weiterveräußerung ist ausgeschlossen, wenn im Innenverhältnis zwischen dem
Kunden und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot bezüglich der Forderungen des Kunden
besteht. 

4. Der Kunde tritt die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen
Dritte schon jetzt in voller Höhe zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die unter
Ziffer X. 2. dieser LZB genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Bezug auf die abgetretenen
Forderungen. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen neben uns ermächtigt. Wir
verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag
auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner
Leistungsfähigkeit vorliegt. Bei Eintritt eines der zuvor benannten Ereignisse erlischt die
Einziehungsermächtigung des Kunden auch ohne ausdrücklichen Widerruf. Dann können wir
verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und
dem Dritten die Abtretung mitteilt. 

5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen
Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag
zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts
herauszuverlangen. 

6. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden
wir auf schriftliches Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. 

XI. Gerichtsstand, anwendbares Recht 

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden
keine Anwendung. In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen maßgebend.
Maßgebend bei der Verwendung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in der jeweils
bei Vertragsschluss geltenden aktuellsten Fassung. 

2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz
Erfüllungsort. 

3. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, soweit der Kunde Kaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir
sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. 

XII. Schlussbestimmungen 

1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen
Liefer- u. Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden oder sollte sich eine Regelungslücke zeigen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die entsprechenden
gesetzlichen Regelungen. 

2. Der Kunde erhält hierdurch Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten – soweit diese für die
Abwicklung des Auftrages erforderlich sind – im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes
gespeichert werden. 

UMAREX GmbH & Co. KG 

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